Hygienekonzept für Arztpraxen: Was muss hinein?
Ein Hygienekonzept legt fest, wie eine Arztpraxis Infektionsrisiken erkennt, beherrscht und ihre Schutzmassnahmen überprüft. Dieser Leitfaden zeigt, welche Inhalte dazugehören und wie daraus verbindliche Abläufe für das Praxisteam werden.

Ein Hygienekonzept für die Arztpraxis beschreibt verbindlich, wie Infektionen bei Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden verhindert werden sollen. Es umfasst Verantwortlichkeiten, Standardhygiene, Reinigung und Desinfektion, sichere Behandlungen, den Umgang mit Medizinprodukten sowie das Vorgehen bei übertragbaren Erkrankungen und Expositionen. Entscheidend ist, dass die Vorgaben zum tatsächlichen Leistungsspektrum passen, im Arbeitsalltag verfügbar sind und überprüft werden.
Hygienekonzept Arztpraxis: Zweck und Geltungsbereich
Was unterscheidet Hygienekonzept und Hygieneplan?
Ein Hygienekonzept ist der organisatorische und fachliche Rahmen der Infektionsprävention. Es legt fest, welche Risiken bestehen, welche Schutzmassnahmen gelten und wer ihre Umsetzung verantwortet. Ein Hygieneplan konkretisiert diese Vorgaben für wiederkehrende Tätigkeiten. Der Reinigungs- und Desinfektionsplan ist ein Teil davon: Er beschreibt beispielsweise, welche Flächen womit, wann und durch wen behandelt werden.
Eine universelle Vorlage reicht deshalb nicht aus. Eine psychiatrische Praxis ohne invasive Leistungen benötigt andere Arbeitsanweisungen als eine Praxis mit Wundversorgung, kleinen chirurgischen Eingriffen oder Endoskopie. Auch gemeinsam genutzte Räume, externe Reinigungsdienste und ausgelagerte Aufbereitungsprozesse müssen erfasst sein.
Welche Grundlagen gelten in der Schweiz?
Massgeblich sind die jeweils anwendbaren rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus dem Epidemiengesetz, dem Arbeitsschutz und bei der Wiederaufbereitung aus der Medizinprodukteverordnung. Hinzu kommen kantonale Bewilligungs- und Aufsichtsvorgaben sowie Herstellerangaben. Fachliche Orientierung bieten je nach Thema Empfehlungen des BAG, Informationen von Swissmedic und der SUVA sowie einschlägige Fachgesellschaften. Empfehlungen für Spitäler lassen sich nicht ungeprüft auf jede Arztpraxis übertragen.
Risiken, Zuständigkeiten und Dokumentenlenkung festlegen
Das Leistungsprofil als Ausgangspunkt
Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme der Tätigkeiten, Räume und besonders gefährdeten Personengruppen. Erfasst werden unter anderem Blutentnahmen, Injektionen, Wundbehandlungen, operative Eingriffe, Probenverarbeitung und die Versorgung immunsupprimierter Menschen. Daraus ergibt sich, welche Verfahren eigene Arbeitsanweisungen benötigen und wo räumliche oder organisatorische Trennungen erforderlich sind.
Beschreiben Sie auch die Wege von sauberen Materialien, gebrauchten Instrumenten, Proben, Wäsche und Abfällen. Wo Kreuzungen unvermeidbar sind, braucht es eine nachvollziehbare organisatorische Lösung. Ein Raumplan kann diese Abläufe veranschaulichen, ersetzt aber keine Prozessbeschreibung.
Verantwortung braucht Entscheidungskompetenz
Die Praxisleitung trägt die organisatorische Verantwortung. Eine benannte hygieneverantwortliche Person koordiniert die Umsetzung; Stellvertretung, verfügbare Zeit und Kompetenzen gehören schriftlich dazu. Externe Unterstützung kann Fachwissen ergänzen, übernimmt aber nicht automatisch die Verantwortung der Praxis.
| Aufgabe | Festzulegende Zuständigkeit | Geeigneter Nachweis |
|---|---|---|
| Konzept freigeben und Ressourcen bereitstellen | Praxisleitung | Freigegebene Fassung |
| Arbeitsanweisungen pflegen und Änderungen vermitteln | Hygieneverantwortliche Person mit Stellvertretung | Versionsstand und Schulungsnachweis |
| Reinigung und Aufbereitung durchführen | Benannte, eingewiesene Mitarbeitende oder Dienstleister | Prozessbezogene Dokumentation |
| Abweichungen bewerten und beheben | Verantwortliche Leitung mit Fachunterstützung | Massnahmen mit Termin und Erledigungskontrolle |
Jedes gelenkte Dokument benötigt einen eindeutigen Titel, Versionsstand, Freigabe und eine verantwortliche Person. Veraltete Fassungen müssen aus dem Gebrauch genommen werden. Eine strukturierte fachliche Begleitung bei der Entwicklung des Hygienekonzepts kann helfen, Lücken und widersprüchliche Abläufe zu erkennen.
Standardhygiene für alle Patientenkontakte beschreiben
Standardhygiene bezeichnet die grundlegenden Schutzmassnahmen, die unabhängig von einer bekannten Infektion angewendet werden. Welche Massnahmen im einzelnen Kontakt nötig sind, richtet sich nach der Tätigkeit und dem erwarteten Kontakt mit Blut, Körperflüssigkeiten, Schleimhäuten oder nicht intakter Haut.
Händehygiene konkret regeln
Das Konzept beschreibt die Händedesinfektion vor Patientenkontakt, vor aseptischen Tätigkeiten, nach möglichem Kontakt mit Körperflüssigkeiten, nach Patientenkontakt und nach Kontakt mit der unmittelbaren Patientenumgebung. Händewaschen ist insbesondere bei sichtbarer Verschmutzung erforderlich; bei bestimmten Erregern sind zusätzliche oder angepasste Massnahmen nötig. Geeignete Produkte müssen am Ort der Tätigkeit erreichbar sein.
- Händedesinfektionsmittel nach Herstellerangaben dosieren und während der vorgeschriebenen Einwirkzeit auf allen Handflächen verteilen.
- Fingernägel kurz halten; bei patientennahen Tätigkeiten auf künstliche Nägel sowie Schmuck an Händen und Handgelenken verzichten.
- Hautschutz und Hautpflege festlegen und Hautprobleme frühzeitig melden.
- Handschuhe indikationsgerecht wechseln; sie ersetzen keine Händedesinfektion.
Persönliche Schutzausrüstung auswählen
Medizinische Einmalhandschuhe sind bei erwartetem Kontakt mit potenziell infektiösem Material angezeigt, nicht bei jedem Patientenkontakt. Schutzkleidung sowie Augen- oder Gesichtsschutz richten sich nach dem Spritz- und Kontaminationsrisiko. Die Wahl zwischen medizinischer Maske und Atemschutz hängt unter anderem von Erreger, Übertragungsweg und Tätigkeit ab. Bei Atemschutz müssen Auswahl, korrekter Sitz und Anwendung geschult werden.
Beschreiben Sie ausserdem, wo Schutzausrüstung bereitliegt und wie sie ohne Selbstkontamination an- und abgelegt wird. Kontaminierte Handschuhe dürfen nicht zur Bedienung sauberer Vorräte, Telefone oder Tastaturen weitergetragen werden.
Reinigung, Desinfektion und Räume organisieren
Ein risikobasierter Reinigungs- und Desinfektionsplan
Reinigung entfernt Verschmutzungen; Desinfektion inaktiviert beziehungsweise reduziert Mikroorganismen mit einem geeigneten Verfahren. Nicht jede Fläche benötigt dieselbe Behandlung. Patientennähe, Berührungshäufigkeit, Kontamination und die darauf ausgeübte Tätigkeit bestimmen das Vorgehen.
Für jede relevante Fläche oder Gerätegruppe gehören folgende Angaben in den Plan:
- Bereich oder Gegenstand und verantwortliche Funktion.
- Reinigung oder Desinfektion mit festgelegtem Anlass und Intervall.
- Produkt, erforderliches Wirkspektrum und Materialverträglichkeit.
- Konzentration, Anwendung, Einwirkzeit und Voraussetzungen für die Wiederbenutzung gemäss Herstellerangaben.
- Schutzmassnahmen und erforderliche Dokumentation.
Wischverfahren sind für viele Flächen geeignet; eine routinemässige Sprühdesinfektion ist wegen der Exposition und möglicher Benetzungslücken nicht die erste Wahl. Blut- und Körperflüssigkeitskontaminationen benötigen ein definiertes Vorgehen. Gemeinsam genutzte Geräte wie Blutdruckmanschetten und Ultraschallköpfe müssen ausdrücklich berücksichtigt werden.
Infrastruktur und Nebenprozesse einbeziehen
Saubere Materialien sind trocken, geschützt und getrennt von benutzten Gegenständen zu lagern. Waschplätze dürfen nicht zur Ablage sauberer Instrumente werden. Raumlüftung, Sanitärbereiche, Wäsche, Abfälle und gegebenenfalls wasserführende Behandlungssysteme gehören ebenfalls ins Konzept. Lüften kann die Belastung durch luftgetragene Partikel senken, ersetzt aber keine erforderlichen Schutzmassnahmen.
Für Reinigungsutensilien müssen Aufbereitung, Wechsel und Lagerung geregelt sein. Medizinische Sonderabfälle sind entsprechend den geltenden Vorgaben zu trennen und zu entsorgen. Bei externen Reinigungsdiensten müssen Leistungsumfang, Produkte, Instruktion und Kontrolle vertraglich beziehungsweise organisatorisch geklärt sein.
Medizinprodukte sicher aufbereiten oder extern vergeben
Den gesamten Prozess abbilden
Wiederaufbereitung ist ein definierter Prozess, der gebrauchte Medizinprodukte für eine sichere erneute Anwendung vorbereitet. Reinigung allein reicht dafür nicht aus. Ob Desinfektion oder Sterilisation erforderlich ist, richtet sich nach Produkt, Anwendung, Risikobeurteilung und Herstellerangaben.
Wer wiederverwendbare Instrumente einsetzt, muss die Aufbereitung nach den anwendbaren Vorgaben der Medizinprodukteverordnung organisieren und die Hinweise von Swissmedic berücksichtigen. Die erforderlichen Verfahren müssen geeignet und nach den geltenden Anforderungen validiert sein. Eine Geräteanschaffung ersetzt weder Prozessvalidierung noch Personalqualifikation.
- Produkte und vorgesehene Anwendungen erfassen und das erforderliche Aufbereitungsverfahren festlegen.
- Vorbehandlung, Sammlung und sicheren Transport gebrauchter Instrumente regeln.
- Unreine und reine Arbeitsschritte räumlich oder durch ein geeignetes organisatorisches Konzept trennen.
- Reinigung, Desinfektion, Kontrolle und Pflege nach festgelegtem Verfahren durchführen.
- Falls erforderlich, verpacken und sterilisieren; anschliessend eine dokumentierte Freigabe vornehmen.
- Lagerung, Rückverfolgbarkeit, Routinekontrollen und Vorgehen bei Prozessfehlern festlegen.
Externe Aufbereitung bleibt eine Schnittstellenaufgabe
Bei externer Aufbereitung sind Verantwortlichkeiten, Transportbehälter, Übergabe, Dokumentation und der Umgang mit beschädigten Verpackungen festzulegen. Die Praxis muss sicherstellen, dass sie geeignete, freigegebene Produkte erhält und sachgerecht lagert. Einmalprodukte werden nach der Anwendung entsorgt; ihre Wiederaufbereitung und erneute Verwendung ist in der Schweiz verboten.
Aseptische Tätigkeiten, Medikamente und Proben absichern
Aseptisches Arbeiten bedeutet, eine mikrobielle Kontamination empfindlicher Bereiche und Materialien zu verhindern. Das betrifft insbesondere Injektionen, Punktionen, Wundversorgung und invasive Eingriffe. Für solche Tätigkeiten braucht es klare Anweisungen zur Vorbereitung des Arbeitsplatzes, zur Händehygiene, zur Hautantiseptik und zum Einsatz steriler Materialien.
Kontaminationskritische Schritte ausdrücklich benennen
Desinfizierte Punktionsstellen, sterile Instrumentenspitzen und andere kritische Teile dürfen nicht ungeschützt berührt werden. Die Einwirkzeit des Hautantiseptikums muss eingehalten werden; weitere Anwendungsvorgaben, einschliesslich erforderlicher Trocknung, richten sich nach Produkt und Verfahren. Sterile Materialien sind vor Gebrauch auf Unversehrtheit und Verwendbarkeit zu prüfen.
Medikamente werden in einem sauberen, dafür vorgesehenen Bereich vorbereitet, nicht neben gebrauchten Instrumenten oder Proben. Spritzen und Kanülen sind nur für eine Person und eine Anwendung bestimmt. Bei Mehrdosenbehältnissen müssen Entnahme, Kennzeichnung, Lagerung und Verwendungsdauer den Herstellerangaben entsprechen. Proben benötigen dichte, geeignete Behälter sowie festgelegte Transportwege und Versandverfahren.
Infektiöse Patientinnen und Patienten früh erkennen
Triage beginnt bei der Terminvereinbarung
Das Konzept beschreibt, wie Hinweise auf übertragbare Erkrankungen bereits am Telefon oder beim Empfang erkannt werden. Bei Atemwegssymptomen, Durchfall, Erbrechen oder einem verdächtigen Exanthem muss das Team wissen, welche Rückfragen nötig sind und wer über weitere Massnahmen entscheidet. Eine Diagnose darf dabei nicht allein aus einem einzelnen Symptom abgeleitet werden.
- Patientinnen und Patienten bei passenden Beschwerden möglichst vor dem Praxisbesuch um telefonische Kontaktaufnahme bitten.
- Wartezeiten und Kontakte abhängig vom vermuteten Übertragungsweg reduzieren.
- Wenn erforderlich, eine direkte Unterbringung in einem geeigneten Raum organisieren.
- Quellenkontrolle, persönliche Schutzausrüstung und Lüftungsmassnahmen situationsgerecht festlegen.
- Nach dem Kontakt die erforderliche Reinigung beziehungsweise Desinfektion und Raumfreigabe regeln.
Meldewege und Ereignismanagement vorbereiten
Nicht jede Infektion ist meldepflichtig. Bei meldepflichtigen Beobachtungen gelten die jeweiligen Meldekriterien, Fristen und Meldewege des BAG. Aktuelle Kontaktdaten des kantonsärztlichen Dienstes sowie interne Eskalationswege müssen verfügbar sein. Bei einer auffälligen Häufung möglicherweise zusammenhängender Erkrankungen sind die Befunde zu prüfen, Schutzmassnahmen anzupassen und bei Bedarf die zuständigen Stellen einzubeziehen.
Mitarbeitende schützen und handlungsfähig machen
Nadelstichverletzungen und andere Expositionen
Der Expositionsplan muss unmittelbar zugänglich sein. Er beschreibt Sofortmassnahmen nach Nadelstich- oder Schnittverletzungen sowie nach Blutkontakt mit Schleimhäuten oder geschädigter Haut. Dazu gehören unverzügliche medizinische Risikobeurteilung, Dokumentation und die Prüfung einer gegebenenfalls zeitkritischen Postexpositionsprophylaxe.
Benennen Sie eine erreichbare medizinische Anlaufstelle einschliesslich einer Lösung ausserhalb der Öffnungszeiten. Stichfeste Abwurfbehälter müssen am Verwendungsort stehen und vor Überfüllung gewechselt werden. Benutzte Kanülen werden nicht wieder in ihre Schutzkappen gesteckt. Geeignete Sicherheitsprodukte und sichere Arbeitsabläufe sind Teil der Prävention.
Impfungen, Erkrankungen und Schulungen
Der arbeitsmedizinische Schutz umfasst die tätigkeitsbezogene Impfberatung nach den Empfehlungen von BAG und Eidgenössischer Kommission für Impffragen sowie Regeln zum Umgang mit erkrankten Mitarbeitenden. Gesundheitsinformationen sind vertraulich zu behandeln. Eintrittsinstruktionen und wiederkehrende, risikobasierte Schulungen sollten praktische Übungen einschliessen. Eine Hygiene-Schulung für das Praxisteam unterstützt die einheitliche Anwendung der vereinbarten Verfahren.
Umsetzung überprüfen und Verbesserungen dokumentieren
Ein freigegebenes Dokument belegt noch keine sichere Umsetzung. Geeignet sind kurze Arbeitsplatzbeobachtungen, Kontrollen von Lagerbeständen und Verpackungen sowie die Prüfung von Aufbereitungs- und Schulungsnachweisen. Kontrollintervalle richten sich nach Risiko, verbindlichen Vorgaben und bisherigen Ergebnissen; ein einziges Intervall für alle Prozesse ist nicht sachgerecht.
Abweichungen benötigen eine verantwortliche Person, einen Termin und eine Wirksamkeitskontrolle. Das Konzept wird in festgelegten Abständen und zusätzlich bei relevanten Änderungen überprüft, etwa bei neuen Leistungen, Geräten, Produkten oder Räumen sowie nach Zwischenfällen. Rückmeldungen aus dem Team helfen, unpraktikable Vorgaben früh zu erkennen.
Praxis-Checkliste
- Sind alle Leistungen und wesentlichen Infektionsrisiken erfasst?
- Sind Verantwortung, Stellvertretung und Freigabe geregelt?
- Sind aktuelle Arbeitsanweisungen am Einsatzort verfügbar?
- Sind Händehygiene und Schutzausrüstung praktisch umsetzbar?
- Enthält der Reinigungsplan auch gemeinsam genutzte Geräte?
- Sind Aufbereitung oder externe Vergabe vollständig geregelt?
- Bestehen klare Vorgaben für invasive und aseptische Tätigkeiten?
- Sind Medikamentenvorbereitung und Probentransport abgesichert?
- Kennt der Empfang das Vorgehen bei Infektionsverdacht?
- Sind Expositionsplan und Notfallkontakte sofort erreichbar?
- Sind Schulungen, Kontrollen und Korrekturmassnahmen nachvollziehbar?
- Sind kantonale Anforderungen und relevante Änderungen berücksichtigt?
Mit den risikoreichsten Abläufen beginnen
Prüfen Sie zuerst invasive Tätigkeiten, Instrumentenaufbereitung und den Umgang mit Expositionen. Schliessen Sie dort erkannte Lücken und verankern Sie die Abläufe anschliessend durch Instruktion und Kontrolle. Wenn fachliche oder organisatorische Fragen offenbleiben, können Sie über den Kontakt zu B&B Hygieneberatung eine gezielte Bestandsaufnahme vereinbaren.
Häufige Fragen
Ist ein Hygienekonzept für eine Arztpraxis in der Schweiz Pflicht?+
Arztpraxen müssen die für ihre Tätigkeiten geltenden Hygiene-, Arbeitsschutz- und Medizinproduktevorgaben erfüllen. Ob und in welcher Form ein ausdrücklich so bezeichnetes Hygienekonzept verlangt wird, hängt auch von kantonalen Anforderungen und dem Leistungsspektrum ab. Ein schriftliches Konzept macht Zuständigkeiten und Schutzmassnahmen verbindlich und nachvollziehbar.
Was gehört in ein Hygienekonzept für die Arztpraxis?+
Dazu gehören Risikobeurteilung, Verantwortlichkeiten, Händehygiene, persönliche Schutzausrüstung, Reinigung und Desinfektion sowie sichere Behandlungsabläufe. Medizinprodukteaufbereitung, der Umgang mit infektiösen Personen, Mitarbeitendenschutz, Schulungen und Kontrollen müssen entsprechend dem Praxisangebot ebenfalls geregelt sein.
Reicht ein Reinigungs- und Desinfektionsplan als Hygienekonzept?+
Nein. Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan regelt die Behandlung von Flächen, Gegenständen und gegebenenfalls weiteren Bereichen. Ein Hygienekonzept umfasst zusätzlich unter anderem Verantwortlichkeiten, sichere Behandlungen, Infektionstriage, Expositionsmanagement und die Überprüfung der Umsetzung.
Wie oft muss eine Arztpraxis ihr Hygienekonzept aktualisieren?+
Das Konzept sollte in festgelegten, risikobasierten Abständen und bei relevanten Änderungen überprüft werden. Neue Leistungen, Geräte oder Räume, geänderte Vorgaben und hygienerelevante Zwischenfälle sind konkrete Anlässe. Verbindliche spezifische Prüf- und Kontrollintervalle bleiben zusätzlich einzuhalten.
Wer ist für das Hygienekonzept in der Arztpraxis verantwortlich?+
Die Praxisleitung trägt die organisatorische Verantwortung und stellt die erforderlichen Ressourcen bereit. Eine benannte hygieneverantwortliche Person kann die Umsetzung koordinieren und Dokumente pflegen. Aufgaben, Entscheidungskompetenzen und Stellvertretung müssen eindeutig festgelegt sein.
Kann eine Arztpraxis eine Vorlage für ihr Hygienekonzept verwenden?+
Eine Vorlage kann die Struktur liefern, ersetzt aber keine Beurteilung der konkreten Praxis. Sie muss an Leistungen, Räume, Medizinprodukte, Personal und kantonale Anforderungen angepasst werden. Entscheidend ist, dass die beschriebenen Verfahren fachlich geeignet sind und tatsächlich umgesetzt werden.
