Strategie NOSO: Was bedeutet sie für Pflegeheime?
Die Strategie NOSO gibt Pflegeheimen einen nationalen Orientierungsrahmen für die Prävention healthcare-assoziierter Infektionen. Entscheidend sind klare Verantwortlichkeiten, risikobasierte Hygienestandards und ein Ausbruchmanagement, das Bewohnerschutz und Lebensqualität verbindet.

Die Strategie NOSO ist der nationale Rahmen zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung healthcare-assoziierter Infektionen in Schweizer Spitälern und Pflegeheimen. Für Pflegeheime bedeutet sie, Infektionsprävention als Führungs- und Qualitätsaufgabe zu organisieren: mit klaren Zuständigkeiten, risikobasierten Hygienestandards, geschultem Personal und einem funktionierenden Ausbruchmanagement. Die Strategie ist jedoch nicht mit einer unmittelbar verbindlichen, für alle Pflegeheime identischen gesetzlichen Checkliste gleichzusetzen.
Was ist die Strategie NOSO?
Der Bundesrat hat die Strategie NOSO 2016 verabschiedet. Sie verfolgt das Ziel, healthcare-assoziierte Infektionen zu reduzieren und deren Übertragung zu verhindern. Die Umsetzung erfolgt unter Beteiligung von Bund, Kantonen, Gesundheitseinrichtungen und weiteren Fachakteuren.
Healthcare-assoziierte Infektionen sind Infektionen, die im Zusammenhang mit einer medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Versorgung auftreten. Im Pflegeheim betrifft dies beispielsweise Infektionen im Zusammenhang mit einem Harnwegskatheter oder einer Wundversorgung. Nicht jede Infektion bei einer Bewohnerin oder einem Bewohner ist automatisch healthcare-assoziiert; für die Einordnung braucht es definierte Kriterien und eine fachliche Beurteilung.
Die vier Handlungsfelder
Die Strategie gliedert sich in vier Handlungsfelder. Für den Heimalltag lassen sie sich folgendermassen übersetzen:
Handlungsfeld | Bedeutung für das Pflegeheim | Praktische Umsetzung |
|---|---|---|
Governance | Infektionsprävention verbindlich führen und koordinieren | Verantwortliche Personen, Entscheidungswege und Ressourcen festlegen |
Monitoring | Relevante Infektionen und Entwicklungen erkennen | Beobachtungen standardisiert erfassen und Auffälligkeiten auswerten |
Verhütung und Bekämpfung | Übertragungen verhindern und Infektionsereignisse beherrschen | Basishygiene, zusätzliche Schutzmassnahmen und Ausbruchabläufe umsetzen |
Bildung und Forschung | Fachwissen und Umsetzungskompetenz stärken | Mitarbeitende schulen, praktische Kompetenzen überprüfen und Erkenntnisse nutzen |
Welche Verpflichtungen ergeben sich für Pflegeheime?
Die Strategie NOSO beschreibt eine nationale Zielrichtung. Konkrete rechtliche Pflichten ergeben sich aus den anwendbaren Rechtsgrundlagen und behördlichen Vorgaben, nicht allein aus dem Strategiedokument. Dazu gehören je nach Sachverhalt das Epidemiengesetz, das zugehörige Verordnungsrecht, kantonale Anforderungen sowie Vorgaben zum Arbeitnehmerschutz.
Strategie, Empfehlung und verbindliche Vorgabe unterscheiden
Ein Pflegeheim sollte bei jeder externen Anforderung prüfen, wer sie herausgibt, für welche Einrichtungen sie gilt und welchen Verbindlichkeitsgrad sie besitzt. Eine fachliche Empfehlung unterstützt eine sachgerechte Versorgung; eine behördliche Anordnung kann darüber hinaus konkrete verpflichtende Massnahmen vorgeben.
Auch Empfehlungen von Swissnoso müssen im jeweiligen Geltungsbereich gelesen werden. Die strukturellen Mindestanforderungen für Schweizer Akutspitäler lassen sich nicht unverändert als verbindlicher Anforderungskatalog für Pflegeheime übernehmen. Für die Langzeitpflege sind die aktuellen, für diesen Versorgungsbereich geltenden Empfehlungen und die kantonalen Vorgaben massgebend.
Ermitteln Sie die für Ihren Standort zuständigen kantonalen Stellen.
Halten Sie fest, welche Vorgaben für Ihre Institution gelten.
Unterscheiden Sie verbindliche Anforderungen von ergänzenden fachlichen Empfehlungen.
Definieren Sie, wer Änderungen prüft und interne Dokumente aktualisiert.
Warum Pflegeheime einen eigenen Ansatz brauchen
Ein Pflegeheim ist zugleich Wohnort und Versorgungsinstitution. Bewohnerinnen und Bewohner leben dort oft über längere Zeit, nutzen Gemeinschaftsräume und erhalten Unterstützung bei körpernahen Tätigkeiten. Einschränkungen durch Schutzmassnahmen betreffen deshalb unmittelbar ihre Teilhabe und Lebensqualität.
Gebrechlichkeit, chronische Erkrankungen, Wunden oder invasive Hilfsmittel können die Anfälligkeit für Infektionen erhöhen. Kognitive Einschränkungen können zusätzlich erschweren, dass Betroffene Hygienemassnahmen verstehen oder selbstständig einhalten. Gleichzeitig bewegen sich Mitarbeitende, Angehörige, externe Fachpersonen und Lieferdienste durch die Einrichtung.
Schutzmassnahmen müssen verhältnismässig sein
Zusätzliche Schutzmassnahmen richten sich nach Erreger, Übertragungsweg, klinischer Situation und Umfeld. Ein positiver Erregernachweis allein beantwortet noch nicht, ob eine Bewohnerin im Zimmer bleiben muss oder an gemeinschaftlichen Aktivitäten teilnehmen kann.
Besiedlung ist der Nachweis eines Mikroorganismus ohne dadurch verursachte klinische Infektion. Diese Unterscheidung ist beispielsweise bei multiresistenten Bakterien relevant. Pauschale Einschränkungen ohne individuelle Risikobeurteilung sind kein Ersatz für ein fachlich begründetes Vorgehen. Massnahmen sollten dokumentiert und regelmässig auf ihre weitere Notwendigkeit überprüft werden.
Verantwortung und Ressourcen verbindlich festlegen
Die Heimleitung muss sicherstellen, dass Infektionsprävention organisatorisch verankert ist. Eine benannte Hygieneverantwortliche kann diese Aufgabe koordinieren, benötigt dafür aber definierte Kompetenzen, Zeit und Zugang zu fachlicher Unterstützung. Verantwortung ohne Handlungsmöglichkeiten bleibt organisatorisch unvollständig.
Welche Rollen müssen geklärt sein?
Heimleitung: Ressourcen bereitstellen, Prioritäten setzen und die Umsetzung einfordern.
Pflegedienstleitung: Hygienestandards in Pflegeabläufe, Personaleinsatz und Einarbeitung integrieren.
Hygieneverantwortliche: Standards koordinieren, Beobachtungen auswerten und Verbesserungen begleiten.
Ärztlicher Dienst: Diagnostik, Therapie und medizinische Indikationen beurteilen.
Hotellerie und Hauswirtschaft: Reinigung, Desinfektion, Wäsche- und Verpflegungsprozesse sicher organisieren.
Alle Mitarbeitenden: Vorgaben anwenden und Abweichungen oder Infektionszeichen frühzeitig melden.
Für Abwesenheiten und Ereignisse ausserhalb der Bürozeiten braucht es Stellvertretungen und erreichbare Ansprechstellen. Fehlt internes Spezialwissen, kann eine externe fachliche Begleitung der Infektionsprävention die Standortbestimmung, Konzeptarbeit und Beratung bei komplexen Situationen unterstützen. Die Führungsverantwortung verbleibt bei der Institution.
Welche Hygienestandards zuerst überprüft werden sollten
Ein Hygienekonzept ist die dokumentierte Grundlage für einrichtungsbezogene Massnahmen der Infektionsprävention. Es muss zu Bewohnerstruktur, Leistungsangebot und räumlichen Bedingungen passen. Entscheidend sind verständliche Arbeitsanweisungen an den relevanten Arbeitsplätzen, nicht die Anzahl der Dokumentseiten.
Standardhygiene für jede Betreuungssituation
Standard- bzw. Basishygiene umfasst Schutzmassnahmen, die unabhängig von einem bekannten Infektionsstatus angewendet werden. Dazu gehören insbesondere Händehygiene, risikogerechter Einsatz persönlicher Schutzausrüstung, sichere Arbeitsweisen sowie die sachgerechte Aufbereitung oder Entsorgung verwendeter Materialien.
Stellen Sie Händedesinfektionsmittel dort bereit, wo pflegerische Tätigkeiten stattfinden; berücksichtigen Sie dabei die sichere Platzierung.
Definieren Sie die Indikationen für Händedesinfektion anhand der konkreten Arbeitsabläufe.
Vermeiden Sie, dass Handschuhe die Händehygiene ersetzen oder zwischen Tätigkeiten unkritisch weitergetragen werden.
Legen Sie fest, wann Schutzkleidung, medizinische Masken, Atemschutz oder Augenschutz erforderlich sind.
Beschreiben Sie Reinigungs- und Desinfektionsverfahren einschliesslich Zuständigkeit, Anwendung und Einwirkzeit.
Infektionsrisiken bei häufigen Pflegehandlungen reduzieren
Harnwegskatheter, Wunden und andere Zugänge benötigen eindeutige Standards. Bei Kathetern stehen eine begründete Indikation, die regelmässige Prüfung der weiteren Notwendigkeit und ein hygienisch sicherer Umgang im Vordergrund. Bei der Wundversorgung müssen Vorbereitung, aseptische Arbeitsweise und Materialhandhabung nachvollziehbar geregelt sein.
Zum Konzept gehören ausserdem der sichere Umgang mit Injektionen und scharfen Gegenständen sowie klare Abläufe für gemeinsam genutzte Pflegehilfsmittel. Legen Sie fest, wer beispielsweise Blutdruckmanschetten, Lifter oder Duschhilfen nach einer Kontamination beziehungsweise zwischen Nutzungen entsprechend der Risikobeurteilung reinigt oder desinfiziert.
Monitoring: Was ein Pflegeheim sinnvoll erfassen kann
Surveillance ist die systematische Erfassung, Auswertung und Rückmeldung definierter gesundheitsbezogener Daten. Sie unterscheidet sich von einer blossen Sammlung einzelner Infektionsmeldungen. Für ein Pflegeheim ist ein überschaubares Verfahren sinnvoll, das mit verlässlichen Definitionen arbeitet und Entscheidungen unterstützt.
Mit wenigen, handlungsrelevanten Informationen beginnen
Erfassen Sie neu aufgetretene relevante Symptome oder Infektionsereignisse nach einer festgelegten Definition.
Dokumentieren Sie Beginn, betroffenen Wohnbereich und die für die Beurteilung erforderlichen Angaben.
Beobachten Sie zeitliche und räumliche Häufungen, insbesondere bei Atemwegs- und Magen-Darm-Symptomen.
Nutzen Sie ergänzend Prozessbeobachtungen, etwa zur Händehygiene oder Katheterpflege.
Besprechen Sie Ergebnisse regelmässig mit den zuständigen Teams und leiten Sie konkrete Verbesserungen ab.
Zahlen sind nur interpretierbar, wenn Bezugsgrössen, Definitionen und Erfassungsweise bekannt sind. Ein Vergleich zwischen Institutionen kann irreführen, wenn Bewohnerstruktur oder diagnostische Praxis unterschiedlich sind. Beobachtungen dürfen zudem nicht automatisch als gesicherte Infektionen gezählt werden. Personenbezogene Gesundheitsdaten sind zugriffsgeschützt und im erforderlichen Umfang zu bearbeiten.
Ausbruchmanagement vor dem ersten Ereignis vorbereiten
Ein Ausbruchplan beschreibt, wie eine Einrichtung bei einer vermuteten oder bestätigten Häufung zusammenhängender Infektionen handelt. Der Plan muss auch bei eingeschränkter Personalbesetzung funktionieren. Er sollte deshalb kurze Entscheidungswege und unmittelbar nutzbare Arbeitsmittel enthalten.
Die ersten Handlungsschritte
Signal erkennen: Ungewöhnliche Häufungen oder auffällige Einzelereignisse intern melden.
Lage beurteilen: Symptome, Beginn, betroffene Bereiche und mögliche Zusammenhänge erfassen; ärztliche und hygienefachliche Beurteilung veranlassen.
Vorläufig schützen: Übertragungswegbezogene Massnahmen einleiten, ohne erforderliche Abklärungen unnötig abzuwarten.
Diagnostik koordinieren: Probenentnahmen und Untersuchungen gezielt ärztlich festlegen lassen.
Kommunikation sichern: Mitarbeitende, Betroffene und gegebenenfalls Angehörige verständlich informieren.
Meldepflicht prüfen: Die kantonale Zuständigkeit und die geltenden Meldeanforderungen berücksichtigen.
Verlauf überprüfen: Neue Fälle verfolgen, Massnahmen anpassen und deren Aufhebung fachlich begründen.
Eine interne Meldung ersetzt eine gesetzlich erforderliche Meldung nicht. Welche Meldung durch wen erfolgen muss, hängt vom Ereignis und den geltenden Vorschriften ab. Kontaktangaben und Zuständigkeiten sollten deshalb vorab mit den relevanten kantonalen Stellen geklärt sein.
Bei Verlegungen müssen aufnehmende Einrichtungen die für die sichere Weiterbetreuung erforderlichen Informationen erhalten. Dazu können aktuelle Symptome, nachgewiesene Erreger und laufende Schutzmassnahmen gehören. Ebenso braucht es einen Plan für Personalausfälle, Materialnachschub und die sichere Nutzung von Gemeinschaftsbereichen.
Schulung, Antibiotikaeinsatz und Impfprävention verbinden
Kompetenz am Arbeitsplatz aufbauen
Schulungen sollten sich an Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten orientieren. Eine Pflegefachperson benötigt andere Schwerpunkte als Mitarbeitende in Reinigung, Küche oder Administration. Neue und temporäre Mitarbeitende brauchen vor dem selbstständigen Einsatz eine aufgabenbezogene Einführung.
Kurze praktische Übungen zeigen, ob Vorgaben verstanden werden: etwa Händedesinfektion im Pflegeablauf, das Ablegen kontaminierter Schutzausrüstung oder die Vorbereitung einer Wundversorgung. Eine praxisorientierte Hygieneschulung lässt sich mit Beobachtungen im Alltag und gezielten Rückmeldungen verknüpfen. Reine Teilnahmelisten belegen noch keine sichere Durchführung.
Weitere Präventionsbereiche einbeziehen
Ein sachgerechter Antibiotikaeinsatz ergänzt die Infektionsprävention und bildet eine Schnittstelle zur Schweizer Strategie Antibiotikaresistenzen. Pflegerische Beobachtungen sollten die ärztliche Beurteilung unterstützen, ohne eine Behandlungsindikation vorwegzunehmen. Ein positiver Urinbefund allein belegt beispielsweise keine behandlungsbedürftige Harnwegsinfektion.
Auch Impfprävention gehört in die institutionelle Planung. Orientieren Sie sich an den aktuellen Empfehlungen des BAG und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen. Zuständigkeiten für Beratung, Organisation und Dokumentation müssen geklärt sein; individuelle medizinische Entscheidungen bleiben davon zu unterscheiden.
Praxis-Checkliste
Die folgende Checkliste dient als interne Standortbestimmung, nicht als behördlicher Prüfkatalog. Jeder offene Punkt sollte eine zuständige Person und einen realistischen Bearbeitungstermin erhalten.
Die Heimleitung hat Verantwortlichkeiten, Stellvertretungen und Ressourcen schriftlich festgelegt.
Aktuelle kantonale Anforderungen und relevante fachliche Empfehlungen sind bekannt.
Das Hygienekonzept passt zum Leistungsangebot und ist für Mitarbeitende zugänglich.
Händehygiene, Schutzausrüstung und Reinigung sind arbeitsplatzbezogen geregelt.
Für Katheter, Wunden und gemeinsam genutzte Hilfsmittel bestehen eindeutige Standards.
Neue und temporäre Mitarbeitende werden aufgabenbezogen eingeführt.
Infektionszeichen und Häufungen werden nach einem festgelegten Verfahren erfasst.
Der Ausbruchplan enthält aktuelle Kontakte, Entscheidungswege und Kommunikationsabläufe.
Schutzmassnahmen werden auf Wirksamkeit und Verhältnismässigkeit überprüft.
Erkannte Mängel werden bearbeitet und die Wirkung der Korrekturen wird kontrolliert.
Fachliche Grundlagen und nächster Schritt
Grundlage dieses Beitrags ist die vom Bundesrat verabschiedete Nationale Strategie zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von healthcare-assoziierten Infektionen des BAG. Für die Umsetzung sind zusätzlich die aktuellen Informationen des BAG zur Strategie NOSO, die jeweils einschlägigen Empfehlungen von Swissnoso und die zuständigen kantonalen Vorgaben heranzuziehen. Empfehlungen für Akutspitäler müssen hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf die Langzeitpflege beurteilt werden.
Beginnen Sie mit einer strukturierten Bestandsaufnahme: Welche Risiken bestehen, welche Abläufe funktionieren und wo fehlen Zuständigkeiten? Priorisieren Sie anschliessend wenige überprüfbare Massnahmen. Für eine institutionsbezogene Standortbestimmung können Sie mit B&B Hygieneberatung GmbH Kontakt aufnehmen.
Häufige Fragen
Was bedeutet die Strategie NOSO für Pflegeheime?+
Die Strategie NOSO gibt Pflegeheimen einen nationalen Rahmen zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung healthcare-assoziierter Infektionen. Für die Umsetzung brauchen sie klare Verantwortlichkeiten, risikobasierte Hygienestandards, geschulte Mitarbeitende und geregelte Abläufe bei Infektionshäufungen.
Ist die Strategie NOSO für Pflegeheime gesetzlich verbindlich?+
Die Strategie NOSO ist nicht selbst ein für alle Pflegeheime identischer gesetzlicher Anforderungskatalog. Konkrete Pflichten ergeben sich aus den anwendbaren Rechtsgrundlagen, kantonalen Anforderungen und behördlichen Anordnungen. Fachliche Empfehlungen sind zusätzlich nach Geltungsbereich und Verbindlichkeitsgrad einzuordnen.
Welche Infektionen sollte ein Pflegeheim erfassen?+
Ein Pflegeheim sollte relevante Infektionsereignisse und Symptome anhand festgelegter Kriterien erfassen. Besonders handlungsrelevant sind zeitliche und räumliche Häufungen von Atemwegs- oder Magen-Darm-Symptomen. Beobachtete Symptome dürfen dabei nicht ohne weitere Beurteilung mit gesicherten Infektionen gleichgesetzt werden.
Müssen Bewohner mit multiresistenten Bakterien isoliert werden?+
Ein Nachweis multiresistenter Bakterien begründet im Pflegeheim nicht automatisch eine generelle Zimmerisolation. Zusätzliche Massnahmen richten sich nach Erreger, Übertragungsweg, klinischer Situation und individuellem Risiko. Bewohnerschutz und soziale Teilhabe müssen in einer fachlichen Risikobeurteilung berücksichtigt werden.
Wie beginnt ein Pflegeheim mit der Umsetzung der Strategie NOSO?+
Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme von Infektionsrisiken, bestehenden Hygienestandards und Zuständigkeiten. Anschliessend legt die Leitung priorisierte Massnahmen, verantwortliche Personen und Termine fest. Die Umsetzung wird durch praktische Schulungen und überprüfbare Rückmeldungen begleitet.
