NOSO-Aktionsplan für Pflegeheime: Was ist relevant?
Die Strategie NOSO betrifft auch Pflegeheime, doch spitalbezogene Massnahmen lassen sich nicht unverändert übertragen. Entscheidend sind klare Zuständigkeiten, risikobasierte Hygienestandards und ein Ausbruchsmanagement, das zum Alltag einer Langzeitpflegeeinrichtung passt.

Für Pflegeheime ist die Strategie NOSO der nationale Rahmen, um healthcare-assoziierte Infektionen durch eine systematische Infektionsprävention zu verhüten und zu bekämpfen. Wer nach «NOSO Aktionsplan Pflegeheime» sucht, muss zwischen der übergeordneten Strategie, spitalbezogenen Umsetzungsmassnahmen und den tatsächlich geltenden Anforderungen an die Langzeitpflege unterscheiden. Praktisch relevant sind insbesondere klare Verantwortlichkeiten, konsequente Basishygiene, gezielte Schulungen, eine angemessene Infektionserfassung und ein vorbereitetes Ausbruchsmanagement.
Was ist die Strategie NOSO?
Die Strategie NOSO ist die nationale Strategie zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von healthcare-assoziierten Infektionen. Sie wurde unter Federführung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erarbeitet und berücksichtigt Spitäler sowie Pflegeheime. Ihr Ziel ist, Infektionen im Zusammenhang mit der Versorgung zu reduzieren und dadurch die Sicherheit der betreuten Menschen zu verbessern.
Healthcare-assoziierte Infektionen sind Infektionen, die im Zusammenhang mit einer medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Versorgung entstehen. Im Pflegeheim ist die Abgrenzung anspruchsvoll: Eine Infektion kann mit einer pflegerischen Massnahme zusammenhängen, innerhalb der Einrichtung übertragen oder von ausserhalb eingetragen worden sein. Nicht jede während eines Heimaufenthalts auftretende Infektion ist automatisch pflegebedingt.
Welche Handlungsfelder sind für Pflegeheime relevant?
Die Strategie umfasst die Handlungsfelder Governance, Monitoring, Verhütung und Bekämpfung sowie Bildung und Forschung. Für eine Einrichtung lassen sie sich in vier praktische Fragen übersetzen:
Governance: Wer entscheidet, wer setzt um und welche Ressourcen stehen zur Verfügung?
Monitoring: Wie werden Infektionen, Häufungen und Schwachstellen erkannt?
Verhütung und Bekämpfung: Welche Schutzmassnahmen gelten im Alltag und bei besonderen Risiken?
Bildung und Forschung: Wie wird aktuelles Wissen in die berufliche Praxis übertragen?
Gilt ein NOSO-Aktionsplan für Spitäler auch für Pflegeheime?
Ein für Spitäler formulierter Aktionsplan ist nicht automatisch ein verbindlicher Anforderungskatalog für Pflegeheime. Dass beide Versorgungsbereiche zur Strategie NOSO gehören, bedeutet nicht, dass jede Umsetzungsmassnahme denselben Geltungsbereich hat. Auch strukturelle Mindestanforderungen für Akutspitäler dürfen nicht ohne Prüfung als vorgeschriebener Pflegheimstandard dargestellt werden.
Für Pflegeheime können solche Dokumente eine fachliche Orientierung geben. Die konkrete Umsetzung muss jedoch Bewohnerstruktur, Pflegeleistungen, Infrastruktur und verfügbare medizinische Unterstützung berücksichtigen. Daher muss es auf das Setting Pflegeheim adaptierte eigene strukturelle Mindestanforderungen geben.
Ein Heim mit vielen invasiven Massnahmen benötigt andere Schwerpunkte als eine Einrichtung mit überwiegend geringem pflegerischem Unterstützungsbedarf.
Was ist verbindlich, was ist fachliche Orientierung?
Die Strategie NOSO ersetzt keine Rechtsgrundlage. Verbindliche Pflichten ergeben sich insbesondere aus den jeweils anwendbaren gesetzlichen und kantonalen Vorgaben sowie aus behördlichen Anordnungen. Dazu können Anforderungen aus dem Epidemiengesetz, dem Arbeitnehmerschutz und der kantonalen Betriebsbewilligung oder Aufsicht gehören.
Empfehlungen des BAG und fachlicher Organisationen unterstützen die Umsetzung. Ihre rechtliche Bedeutung ist im jeweiligen Kontext zu prüfen. Die Heimleitung sollte deshalb dokumentieren, welche Vorgaben gelten, welche Empfehlungen herangezogen werden und wie daraus einrichtungsbezogene Standards entstehen.
Welche Unterschiede zum Spital müssen berücksichtigt werden?
Ein Pflegeheim ist zugleich Versorgungsort und Zuhause. Infektionsprävention muss deshalb den Schutz vor Übertragungen mit Bewegungsfreiheit, sozialen Kontakten und Lebensqualität verbinden. Eine routinemässige Übernahme spitaltypischer Abläufe kann unnötige Einschränkungen verursachen, ohne die tatsächlichen Risiken ausreichend zu adressieren.
Bewohnerinnen und Bewohner können durch hohes Alter, chronische Erkrankungen, eingeschränkte Mobilität oder invasive Hilfsmittel besonders gefährdet sein. Gleichzeitig können gemeinschaftliche Mahlzeiten, Gruppenaktivitäten und enge Unterstützung bei der Körperpflege Übertragungen begünstigen. Massnahmen müssen sich an diesen konkreten Situationen orientieren.
Bereich | Relevanz im Pflegeheim | Praktische Konsequenz |
|---|---|---|
Organisation | Medizinische und pflegerische Verantwortung können auf mehrere Beteiligte verteilt sein. | Entscheidungswege und ärztliche Erreichbarkeit verbindlich regeln. Externe Fachpersonen mit einbeziehen. |
Gemeinschaftsleben | Kontakte sind Bestandteil des Wohn- und Betreuungskonzepts. | Einschränkungen risikobasiert begründen und regelmässig überprüfen. |
Infektionserfassung | Diagnostische Möglichkeiten unterscheiden sich vom Akutspital. | Praktikable Beobachtungskriterien und klare Abklärungswege festlegen. |
Personal | Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft und weitere Dienste wirken zusammen. | Alle Berufsgruppen aufgabenspezifisch einbeziehen. |
Eintritte und Verlegungen | Versorgungsübergänge können Informationslücken verursachen. | Relevante Angaben zu Infektionen, Hilfsmitteln und Schutzmassnahmen übermitteln. |
Verantwortung und Ressourcen verbindlich festlegen
Eine wirksame Infektionsprävention braucht einen Auftrag der Leitung. Die Benennung einer hygieneverantwortlichen Person allein genügt nicht, wenn Entscheidungsbefugnisse, Arbeitszeit und fachliche Unterstützung fehlen. Die Umsetzung sollte als Teil der Qualitäts- und Führungsarbeit organisiert sein.
Welche Rollen braucht eine Einrichtung?
Heimleitung: genehmigt Ziele, stellt Ressourcen bereit und überprüft die Umsetzung.
Pflegedienstleitung: verankert Standards in Abläufen und sorgt für deren Anwendung.
Hygieneverantwortliche Fachperson: koordiniert Massnahmen, begleitet Beobachtungen und organisiert Schulungen.
Ärztliche Ansprechpersonen: verantworten medizinische Abklärung, Diagnostik und Therapie.
Externe Fachunterstützung: berät bei komplexen Fragestellungen, unklaren Übertragungen oder Ausbrüchen.
Stellvertretungen und Erreichbarkeit müssen auch an Wochenenden funktionieren. Für die Standortbestimmung und Entwicklung eines einrichtungsspezifischen Konzepts kann eine externe Hygieneberatung die internen Verantwortlichen unterstützen.
Standardhygiene als verlässlichen Standard umsetzen
Standardhygiene umfasst Schutzmassnahmen, die unabhängig von einer bekannten Infektionsdiagnose angewendet werden. Dazu gehören insbesondere Händehygiene, indikationsgerechter Einsatz persönlicher Schutzausrüstung, sichere Arbeitsweisen sowie risikogerechte Reinigung und Desinfektion. Entscheidend ist die konsequente Anwendung im konkreten Pflegekontakt.
Händehygiene und Schutzausrüstung
Händedesinfektionsmittel müssen am Ort der Versorgung (Point of Care)verfügbar und sicher zugänglich sein. Die Indikationen für Händehygiene sind anhand typischer Situationen zu vermitteln, etwa vor aseptischen Tätigkeiten, nach Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder nach dem Ablegen von Handschuhen. Handschuhe ersetzen die Händehygiene nicht.
Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Schutzmasken und Augenschutz werden nach Tätigkeit und Expositionsrisiko eingesetzt. Für Bewohnerinnen und Bewohner mit kognitiven Einschränkungen braucht es angepasste Lösungen, beispielsweise bei der sicheren Platzierung von Produkten und der Unterstützung bei der Händehygiene.
Reinigung, Desinfektion und Materialfluss
Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan legt fest, welche Flächen und Gegenstände wann, womit und durch wen bearbeitet werden. Gemeinsam genutzte Hilfsmittel wie Blutdruckmanschetten, Lifter oder Duschstühle sind ausdrücklich einzubeziehen. Bei Desinfektionsmitteln müssen Wirkspektrum, Konzentration, Einwirkzeit und Materialverträglichkeit zur vorgesehenen Anwendung passen.
Reine und unreine Arbeitsabläufe sind so zu organisieren, dass Kontaminationen vermieden werden. Das betrifft auch Wäsche, Abfall, Pflegeutensilien und die Lagerung sauberer Materialien. Die Aufbereitung wiederverwendbarer Medizinprodukte benötigt geeignete, festgelegte Verfahren.
Pflegebezogene Infektionsrisiken gezielt reduzieren
Ein Hygienekonzept sollte nicht nur allgemeine Regeln enthalten, sondern häufige Risikosituationen konkret beschreiben. Dazu gehören Blasenkatheter, Wunden, Injektionen, Atemwegssymptome und die Unterstützung bei Ausscheidungen. Standards müssen erkennbar machen, wann eine ärztliche Beurteilung notwendig ist.
Katheter, Urindiagnostik und Antibiotika
Ein transurethraler Blasenkatheter erhöht das Risiko einer Harnwegsinfektion. Seine Indikation ist regelmässig zu überprüfen; unnötige Katheter sollen vermieden oder entfernt werden. Aseptisches Einlegen, ein geschlossenes Ableitungssystem und ein unbehinderter Urinabfluss gehören zu den grundlegenden Präventionsmassnahmen.
Ein positiver Urinbefund allein beweist keine behandlungsbedürftige Harnwegsinfektion. Eine asymptomatische Bakteriurie wird grundsätzlich nicht antibiotisch behandelt; medizinisch definierte Ausnahmen sind ärztlich zu beurteilen. Verwirrtheit oder eine Zustandsverschlechterung erfordern eine klinische Abklärung und dürfen nicht allein aufgrund eines positiven Urintests einer Harnwegsinfektion zugeschrieben werden.
Impfprävention und Atemwegsinfektionen
Impfungen ergänzen die Infektionsprävention. Für Bewohnende und Mitarbeitende sind die jeweils aktuellen Empfehlungen des BAG und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen massgebend. Die Einrichtung sollte Zuständigkeiten für Information, ärztliche Abklärung, Angebot und Dokumentation festlegen.
Bei Atemwegsinfektionen gehören Früherkennung, situationsgerechte Schutzmassnahmen und geeignete Lüftungsabläufe in das Konzept. Der Umgang mit symptomatischen Mitarbeitenden muss vorab geregelt sein und sowohl den Schutz der Bewohnenden als auch den Arbeitnehmerschutz berücksichtigen.
Infektionen und Häufungen früh erkennen
Monitoring ist die systematische Erfassung und Auswertung ausgewählter Beobachtungen oder Kennzahlen. Für Pflegeheime ist ein überschaubares, verlässlich angewendetes System sinnvoller als eine umfangreiche Datensammlung ohne Konsequenzen. Vor Beginn müssen Definitionen, Zuständigkeiten und Auswertungswege feststehen.
Welche Informationen helfen im Alltag?
Neue Atemwegs- oder Magen-Darm-Symptome mit Erkrankungsbeginn und betroffenem Wohnbereich.
Ärztlich beurteilte Infektionen nach einheitlichen Erfassungskriterien.
Auffällige zeitliche oder räumliche Häufungen.
Ausgewählte Prozessdaten, etwa dokumentierte Katheterindikationen oder Schulungsteilnahmen.
Ergebnisse strukturierter Beobachtungen zur Händehygiene und Materialverfügbarkeit.
Infektionszahlen verschiedener Einrichtungen sind nur bei vergleichbaren Definitionen, Beobachtungszeiträumen und Bezugsgrössen sinnvoll gegenüberzustellen. Ein vorübergehender Anstieg erfasster Fälle kann auch durch verbesserte Erkennung entstehen. Ergebnisse sollten deshalb gemeinsam fachlich bewertet und für konkrete Verbesserungen genutzt werden; personenbezogene Angaben sind geschützt zu bearbeiten.
Ausbruchsmanagement vor dem ersten Fall vorbereiten
Ein Ausbruch ist eine Häufung zusammenhängender Infektionsfälle, die über das erwartete Auftreten hinausgeht. Welche Konstellation einen Verdacht begründet, hängt vom Erreger und vom Umfeld ab. Bereits erste Hinweise auf zusammenhängende Erkrankungen sollten eine strukturierte Beurteilung auslösen.
Welche Schritte gehören in den Ausbruchsplan?
Verdacht melden: interne Ansprechperson informieren und ärztliche beziehungsweise hygienefachliche Beurteilung organisieren.
Situation erfassen: Symptome, Erkrankungsbeginn, betroffene Bereiche und mögliche Kontakte dokumentieren.
Sofortmassnahmen einleiten: Standardhygiene sichern und zusätzliche, zum vermuteten Übertragungsweg passende Massnahmen festlegen.
Diagnostik koordinieren: Probenahmen und Untersuchungen ärztlich planen.
Behördliche Wege prüfen: Meldepflichten und kantonale Vorgaben beachten; die zuständige kantonale Stelle bedarfsgerecht einbeziehen.
Kommunizieren: Mitarbeitende, Bewohnende, Angehörige und externe Leistungserbringer adressatengerecht informieren.
Wirksamkeit überprüfen: Fallentwicklung beurteilen, Massnahmen anpassen und deren Aufhebung festlegen.
Eine Einzelzimmerunterbringung oder Einschränkung gemeinschaftlicher Aktivitäten darf nicht schematisch erfolgen. Übertragungsrisiko, Gesundheitszustand, Umsetzbarkeit und Folgen für die betroffene Person müssen berücksichtigt werden. Massnahmen sind nachvollziehbar zu begründen und regelmässig neu zu beurteilen.
Schulungen und Überprüfungen miteinander verbinden
Eine unterschriebene Schulungsliste belegt die Teilnahme, nicht die sichere Umsetzung. Wirksame Schulungen knüpfen an reale Tätigkeiten an und enthalten praktische Übungen, etwa zum Handschuhwechsel, zur Händedesinfektion oder zum Umgang mit kontaminierten Hilfsmitteln. Neue Mitarbeitende und temporär eingesetztes Personal benötigen eine Einführung vor risikorelevanten Tätigkeiten.
Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft, Reinigung und weitere Dienste brauchen unterschiedliche Lernschwerpunkte. Eine praxisbezogene Hygieneschulung sollte diese Aufgabenprofile berücksichtigen. Kurze Beobachtungen mit wertschätzendem Feedback zeigen anschliessend, ob Standards verstanden wurden und ob organisatorische Hindernisse bestehen.
Praxis-Checkliste
Mit dieser Checkliste lässt sich prüfen, ob die zentralen NOSO-Themen im Pflegeheim organisatorisch verankert sind:
Die Leitung hat Verantwortlichkeiten, Stellvertretungen und verfügbare Ressourcen festgelegt.
Die anwendbaren kantonalen Vorgaben und behördlichen Kontaktwege sind bekannt.
Das Hygienekonzept entspricht den tatsächlich angebotenen Pflegeleistungen.
Händehygiene, Schutzausrüstung und Materialversorgung funktionieren am Ort der Pflege.
Reinigung, Desinfektion und Aufbereitung sind eindeutig geregelt.
Für Katheter, Wunden und weitere risikorelevante Tätigkeiten bestehen umsetzbare Standards.
Infektionen und verdächtige Häufungen werden nach festgelegten Kriterien erfasst.
Ein Ausbruchsplan mit erreichbaren Ansprechpersonen liegt vor.
Impfprävention und der Umgang mit symptomatischen Mitarbeitenden sind organisiert.
Alle Berufsgruppen erhalten passende Einführungen und wiederkehrende Schulungen.
Beobachtungen, Ereignisse und Ausbrüche führen zu dokumentierten Verbesserungen.
Einschränkende Schutzmassnahmen werden auf Verhältnismässigkeit überprüft.
Welche fachlichen Grundlagen sollten herangezogen werden?
Für die Arbeit mit NOSO sollten Originaldokumente in ihrer jeweils aktuellen Fassung geprüft werden. Dabei sind Herausgeber, Zielgruppe und Geltungsbereich ausdrücklich zu unterscheiden:
BAG: nationale Strategie NOSO sowie Informationen zu ihrer Umsetzung in Spitälern und Pflegeheimen.
Swissnoso: Empfehlungen zur Infektionsprävention; spitalbezogene Dokumente sind nicht ohne Anpassung auf Pflegeheime übertragbar.
BAG und Eidgenössische Kommission für Impffragen: Schweizerischer Impfplan und ergänzende Impfempfehlungen.
Kantonale Gesundheitsbehörden und SUVA: einschlägige Vorgaben beziehungsweise Informationen zu Infektionsschutz, Ausbruchsmanagement und beruflichen Expositionen.
Aus NOSO einen überprüfbaren Massnahmenplan machen
Beginnen Sie mit einer Standortbestimmung und priorisieren Sie die erkannten Risiken. Jede Massnahme erhält eine verantwortliche Person, einen Termin und ein überprüfbares Ergebnis. Wenn Zuständigkeiten oder fachliche Grundlagen unklar sind, lässt sich über eine fachliche Erstabklärung der nächste Umsetzungsschritt festlegen. So wird Infektionsprävention zu einem nachvollziehbaren Bestandteil des Pflegealltags statt zu einem Konzept, das nur abgelegt wird.
Häufige Fragen
Was bedeutet die Strategie NOSO für Pflegeheime?+
Die Strategie NOSO bildet den nationalen Rahmen zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von healthcare-assoziierten Infektionen und berücksichtigt auch Pflegeheime. Für die Einrichtungen stehen klare Verantwortlichkeiten, Basishygiene, Infektionserfassung, Schulungen und Ausbruchsmanagement im Vordergrund.
Ist der NOSO-Aktionsplan für Spitäler auch für Pflegeheime verbindlich?+
Ein ausdrücklich auf Spitäler ausgerichteter NOSO-Aktionsplan ist nicht automatisch ein verbindlicher Anforderungskatalog für Pflegeheime. Verbindliche Pflichten ergeben sich aus den anwendbaren gesetzlichen und kantonalen Vorgaben sowie behördlichen Anordnungen. Spitalbezogene Empfehlungen können Orientierung bieten, müssen aber auf ihre Eignung für die Langzeitpflege geprüft und entsprechend angepasst werden.
Wer ist im Pflegeheim für die Infektionsprävention verantwortlich?+
Die Heimleitung trägt die organisatorische Verantwortung und muss Zuständigkeiten, Ressourcen und Entscheidungswege festlegen. Eine hygieneverantwortliche Fachperson koordiniert die Umsetzung in Zusammenarbeit mit der Pflegedienstleitung, externen Fachpersonen und ärztlichen Ansprechpersonen. Die Benennung einer einzelnen Person ersetzt weder die Führungsverantwortung noch die erforderliche fachliche Unterstützung.
Müssen Pflegeheime alle Infektionen erfassen?+
Aus der Strategie NOSO allein lässt sich keine pauschale Pflicht zur lückenlosen Erfassung sämtlicher Infektionen ableiten. Sinnvoll ist eine einheitliche, risikobasierte Erfassung, die relevante Infektionen und Häufungen früh sichtbar macht. Gesetzliche Meldepflichten und kantonale Anforderungen sind davon unabhängig zu beachten.
Wie beginnt ein Pflegeheim mit der Umsetzung von NOSO?+
Der erste Schritt ist eine Standortbestimmung zu Verantwortlichkeiten, Hygienestandards, Schulungen und Ausbruchsbereitschaft. Ein externes Audit kann hier sehr sinnvoll sein. Anschliessend werden die wichtigsten Lücken nach Risiko priorisiert und mit Verantwortlichen, Terminen und überprüfbaren Zielen hinterlegt. Besonders dringlich sind funktionierende Standardhygiene und klare Melde- und Entscheidungswege bei Infektionshäufungen.
