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Grippe, RSV und COVID-19: Infektionen im Pflegeheim vorbeugen

Grippe, RSV und COVID-19 können bei älteren Menschen schwer verlaufen und sich in Pflegeeinrichtungen rasch ausbreiten. Ein abgestimmtes Konzept aus Früherkennung, Basishygiene, Impfungen und situationsgerechten Schutzmassnahmen senkt das Übertragungsrisiko, ohne soziale Teilhabe unnötig einzuschränken.

Von Daniela Böhmerle, Fachexpertin Infektionsprävention, 7 Min. Lesezeit
Pflegefachperson bereitet Hygienematerial in einem hellen Gemeinschaftsbereich eines Schweizer Pflegeheims vor.

Frühes Erkennen von Erkrankungen, konsequente Standardhygiene, situationsgerechter Atemschutz und Impfungen nach aktueller Empfehlung des BAG sind wichtige Pfeiler bei der Prävention von respiratorischen Erkrankungen in Pflegeeinrichtungen. Bei gehäuften Atemwegsinfektionen braucht es zusätzlich eine rasche ärztliche Beurteilung und koordinierte Ausbruchsmassnahmen. Ziel ist, schwere Erkrankungen und Übertragungen zu reduzieren und gleichzeitig Betreuung, Mobilität und soziale Kontakte möglichst zu erhalten.

Warum Atemwegsinfektionen im Pflegeheim besondere Aufmerksamkeit brauchen

Viele Bewohnerinnen und Bewohner haben aufgrund ihres Alters, chronischer Erkrankungen oder einer eingeschränkten Immunabwehr ein erhöhtes Risiko für schwere Atemwegsinfektionen. Gemeinsame Mahlzeiten, Gruppenangebote und enge Kontakte bei der Pflege schaffen zahlreiche Übertragungsmöglichkeiten. Mitarbeitende, Besuchende und neu eintretende Personen können Erreger eintragen, auch bevor eine Erkrankung eindeutig erkennbar ist.

Infektionsprävention ist die systematische Vermeidung von Infektionen und ihren Folgen. Im Pflegeheim umfasst sie deshalb nicht nur Hygienemassnahmen am Bett, sondern auch Personalorganisation, Raumluft, Impfangebote, ärztliche Zusammenarbeit und verständliche Kommunikation. Ein Konzept muss im Frühdienst ebenso funktionieren wie nachts oder am Wochenende.

Grippe, RSV und COVID-19 im Vergleich

Influenza, das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) und SARS-CoV-2 verursachen Atemwegsinfektionen mit teilweise ähnlichen Beschwerden. Eine sichere Unterscheidung allein anhand der Symptome ist nicht möglich. Auch gleichzeitige Infektionen mit verschiedenen Erregern kommen vor.

Infektion

Besonderheit im Pflegeheim

Grippe durch Influenzaviren

Kann rasch zu einer deutlichen Verschlechterung führen; typische Beschwerden und Fieber können bei älteren Menschen fehlen.

RSV-Infektion

Kann bei älteren Menschen die unteren Atemwege betreffen und bestehende Herz- oder Lungenerkrankungen verschlechtern.

COVID-19 durch SARS-CoV-2

Kann unspezifisch beginnen; gemeinsam genutzte Innenräume begünstigen die Übertragung über die Atemluft.

Bei allen Erkrankungen ist es essentiell wichtig, die indizierten Hygienemassnahmen zeitnah und konsequent umzusetzen!

Ein Zuwarten kann schnell zu einer unkontrollierten Ausbreitung der Fälle führen.

Verantwortlichkeiten vor der nächsten Erkrankungswelle festlegen

Ein schriftliches Hygienekonzept benennt Zuständigkeiten, Auslöser für zusätzliche Massnahmen und erreichbare Ansprechpersonen. Die Heimleitung stellt Ressourcen bereit, die hygieneverantwortliche Person koordiniert die Umsetzung, und die behandelnde Ärzteschaft verantwortet Diagnostik und Therapie. Die kantonalen Vorgaben und die Zusammenarbeit mit dem kantonsärztlichen Dienst gehören in die Planung.

  • Bestimmen Sie eine Stellvertretung für Hygiene- und Ausbruchskoordination.

  • Hinterlegen Sie ärztliche Kontakte und einen Ablauf für dringliche Beurteilungen ausserhalb der Bürozeiten.

  • Definieren Sie, wer Schutzmassnahmen anordnet, überprüft und wieder aufhebt.

  • Sichern Sie den Zugang zu Händedesinfektionsmitteln, geeigneten Masken, Schutzmaterial und diagnostischen Angeboten.

  • Planen Sie Personalausfälle und möglichst stabile Teamzuordnungen für betroffene Wohnbereiche.

Einrichtungsbezogene Abläufe müssen Gebäude, Bewohnerstruktur und vorhandene Ressourcen berücksichtigen. Unterstützung bei der Entwicklung und Überprüfung bietet das Beratungsangebot zur Infektionsprävention.

Impfungen als Schutz vor schweren Verläufen nutzen

Impfungen können je nach Erreger, Impfstoff und individueller Ausgangslage das Risiko schwerer Erkrankungen senken. Sie verhindern jedoch nicht jede Infektion oder Weitergabe. Deshalb ersetzen sie weder die Früherkennung noch die Basishygiene.

Empfehlungen für jede Person prüfen

Massgeblich sind die jeweils aktuellen Empfehlungen des BAG und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF). Die behandelnden Ärzte beraten Sie gerne ausführlich zu diesem Thema.

Was können Sie als Institution tun?

Bieten Sie Mitarbeitenden Zugang zu den für sie empfohlenen Impfungen und dokumentieren Sie Einwilligungen beziehungsweise Entscheide korrekt.

Erkrankungen früh erkennen und richtig abklären

Auch unspezifische Veränderungen ernst nehmen

Bei älteren Menschen fehlen klassische Zeichen wie hohes Fieber häufig. Neu aufgetretene Verwirrtheit, Appetitverlust, ungewöhnliche Müdigkeit, Stürze oder eine verminderte Belastbarkeit können auf eine akute Erkrankung hinweisen. Solche Veränderungen sind nicht spezifisch für eine Infektion, verlangen aber eine klinische Beurteilung.

  1. Erfassen Sie neue Beschwerden und den Zeitpunkt ihres Beginns.

  2. Beurteilen Sie Allgemeinzustand, Atmung, Flüssigkeitsaufnahme und Vitalzeichen entsprechend dem klinischen Zustand.

  3. Veranlassen Sie bei relevanter Veränderung zeitnah eine ärztliche Einschätzung.

  4. Leiten Sie bei Verdacht auf eine übertragbare Atemwegsinfektion bereits vor dem Testergebnis geeignete Schutzmassnahmen ein.

  5. Klären Sie Diagnostik und Behandlung unter Berücksichtigung von Therapiezielen und Patientenverfügung.

Ausgeprägte Atemnot, Bewusstseinsveränderungen oder Zeichen einer Kreislaufinstabilität erfordern eine sofortige medizinische Beurteilung. Bei Influenza und COVID-19 kann eine früh eingeleitete antivirale Behandlung für bestimmte Risikopersonen infrage kommen. Indikation, Zeitpunkt, Nierenfunktion und mögliche Arzneimittelinteraktionen gehören in ärztliche Hand.

Testen mit einer konkreten Fragestellung

Ein Test ist besonders hilfreich, wenn sein Ergebnis Behandlung, Unterbringung oder Ausbruchsmassnahmen beeinflusst. Testverfahren und Probenzeitpunkt bestimmen die Aussagekraft mit. Ein negatives Antigenresultat schliesst eine Infektion nicht sicher aus; bei anhaltendem Verdacht entscheidet die Ärzteschaft über weitere Diagnostik. Routinetestungen ohne klare Konsequenz sollten nicht unkritisch fortgeführt werden.

Standardhygiene bei jedem Pflegekontakt umsetzen

Standardhygiene bezeichnet Schutzmassnahmen, die unabhängig von einer bekannten Infektion bei allen betreuten Personen gelten. Sie umfasst unter anderem Händehygiene, die risikobezogene Verwendung persönlicher Schutzausrüstung und den sicheren Umgang mit Pflegeutensilien und der Umgebung.

Hände, Handschuhe und Pflegeutensilien

Die Händedesinfektion richtet sich nach den fünf Momenten der Händehygiene (WHO): vor Bewohnerkontakt, vor aseptischen Tätigkeiten, nach möglichem Kontakt mit Körperflüssigkeiten, nach Bewohnerkontakt und nach Kontakt mit der unmittelbaren Bewohnerumgebung. Handschuhe ersetzen die Händehygiene nicht. Sie werden tätigkeitsbezogen eingesetzt und zwischen unterschiedlichen Aufgaben beziehungsweise Personen gewechselt.

  • Platzieren Sie Händedesinfektionsmittel gut erreichbar am Ort der Versorgung, unter Berücksichtigung der Bewohnersicherheit.

  • Verwenden Sie Handschuhe bei erwartetem Kontakt mit Sekreten oder anderem potenziell infektiösem Material.

  • Tragen Sie Schutzkleidung und Augenschutz entsprechend dem Risiko einer Kontamination oder von Spritzern.

  • Ordnen Sie häufig genutzte Geräte möglichst einzelnen Personen zu oder bereiten Sie diese zwischen den Anwendungen korrekt auf.

  • Entsorgen Sie gebrauchte Taschentücher direkt und ermöglichen Sie anschliessend Händehygiene. Alternativ können Sie in die Ellenbeuge husten.

Reinigung gezielt organisieren

Der Reinigungs- und Desinfektionsplan legt fest, welche Flächen wann und womit bearbeitet werden. Häufig berührte Flächen und gemeinsam genutzte Geräte verdienen besondere Aufmerksamkeit. Bei Kontamination mit Sekreten oder im Ausbruch kann eine gezielte Flächendesinfektion erforderlich sein. Verwenden Sie geeignete Produkte nach Herstellerangaben, einschliesslich Konzentration und Einwirkzeit; eine zusätzliche Desinfektion sämtlicher Flächen ersetzt keine gezielte Prävention.

Atemluft und Masken situationsgerecht berücksichtigen

Respiratorische Viren können über ausgeatmete infektiöse Partikel übertragen werden; enger Kontakt und unzureichend belüftete Räume erhöhen das Risiko. Bei Infektionen der Atemwege ist zusätzlich die Übertragung über Sekrete, Hände und kontaminierte Gegenstände relevant. Die Prävention muss deshalb Atemluft und Kontaktübertragung gemeinsam berücksichtigen.

Lüftung und Raumnutzung

  • Erstellen Sie für natürlich belüftete Gemeinschaftsräume einen praktikablen Lüftungsablauf.

  • Prüfen Sie bei mechanischer Lüftung Betrieb und Wartung mit dem technischen Dienst.

  • Vermeiden Sie unnötige Personendichte, besonders bei gehäuften Erkrankungen.

  • Nutzen Sie gut belüftete Räume oder geeignete Aussenbereiche für Kontakte.

CO₂-Messungen können Hinweise auf den Luftaustausch in belegten Räumen geben, messen aber keine Viren und garantieren keine Infektionssicherheit. Lüftungsmassnahmen müssen Zugluft, Raumtemperatur und die Bedürfnisse gebrechlicher Menschen berücksichtigen.

Medizinische (chirurgische) Masken und FFP2

Die Mitarbeiter, die medizinische Masken oder FFP Masken anwenden, müssen sorgfältig in deren Anwendung geschult werden. Dies betrifft zum einen das hygienisch korrekte Vorgehen beim An- und Ausziehen der Maske, als auch die Überprüfung des korrekten Sitzes. Mitarbeitende müssen Anwendung und Dichtsitzkontrolle beherrschen. Erkrankte Bewohnerinnen und Bewohner können bei notwendigen Kontakten eine medizinische Maske tragen, sofern sie diese tolerieren. Bei Demenz oder Atemproblemen sind individuelle Lösungen erforderlich.

Bei mehreren Erkrankungen koordiniert handeln

Ein Ausbruchsverdacht besteht bei einer auffälligen Häufung epidemiologisch zusammenhängender Erkrankungen. Eine einheitliche Fallzahl als Auslöser passt nicht zu jeder Situation. Entscheidend sind der zeitliche und räumliche Zusammenhang, mögliche gemeinsame Kontakte und die Bewertung durch die zuständigen Fachpersonen.

  1. Lage erfassen: Führen Sie eine zugriffsgeschützte Fallliste mit Symptombeginn, Wohnbereich, relevanten Kontakten, Testergebnissen und Verlauf.

  2. Koordination aktivieren: Informieren Sie Heimleitung, Hygieneverantwortliche und Ärzteschaft; ziehen Sie den kantonsärztlichen Dienst situationsgerecht bei.

  3. Diagnostik abstimmen: Klären Sie, welche Proben für die Erregerzuordnung und Behandlung erforderlich sind.

  4. Kontakte und Durchmischung reduzieren: Organisieren Sie Betreuung und Mahlzeiten für Erkrankte angepasst und vermeiden Sie unnötige Wechsel zwischen betroffenen und nicht betroffenen Bereichen.

  5. Massnahmen überprüfen: Bewerten Sie neue Erkrankungen und klinische Verläufe fortlaufend und passen Sie das Vorgehen an.

Prüfen Sie Melde- und Mitwirkungspflichten nach den geltenden eidgenössischen und kantonalen Vorgaben. Eine Information an den kantonsärztlichen Dienst ersetzt nicht automatisch eine allenfalls erforderliche gesetzliche Meldung.

Personal, Besuchende und soziale Teilhabe einbeziehen

Klare Regeln für Mitarbeitende und Besuchende

Mitarbeitende sollen neue Atemwegssymptome vor Arbeitsbeginn melden. Der Betrieb braucht ein Verfahren für Einsatzfähigkeit und Rückkehr, das Symptome, Tätigkeit, Erreger und aktuelle Vorgaben berücksichtigt.

Besuchende mit akuten Atemwegssymptomen sollten ihren Besuch nach Möglichkeit verschieben. Ist ein Besuch aus besonderen Gründen notwendig, etwa in einer palliativen Situation, braucht es eine individuelle Absprache mit geeigneten Schutzmassnahmen. Informationen am Eingang sollen kurz, verständlich und umsetzbar sein.

Schutzmassnahmen verhältnismässig gestalten

Pauschale Besuchsverbote oder länger dauernde Einschränkungen können erhebliche Belastungen verursachen. Beschränkungen sind deshalb gezielt, zeitlich begrenzt und regelmässig zu überprüfen. Auch während zusätzlicher Schutzmassnahmen müssen Bewegung, Orientierung, Zuwendung und der Kontakt zu Bezugspersonen sichergestellt werden. Eine verständliche Erklärung fördert die Mitarbeit stärker als unkommentierte Verbote.

Praxis-Checkliste

  • Sind Hygieneverantwortung, Stellvertretung und ärztliche Erreichbarkeit geregelt?

  • Wurden Impfempfehlungen und Impfstatus aktuell überprüft?

  • Erkennt das Team auch atypische Krankheitszeichen bei älteren Menschen?

  • Ist festgelegt, wann getestet und eine Therapieprüfung veranlasst wird?

  • Sind Händehygiene und Aufbereitung gemeinsam genutzter Geräte im Alltag zuverlässig möglich?

  • Sind Maskenauswahl, Dichtsitzkontrolle und weitere Schutzausrüstung geschult?

  • Gibt es einen Lüftungsplan für Gemeinschaftsräume?

  • Sind Fallliste, Kommunikationswege und Meldeabklärungen vorbereitet?

  • Bestehen klare Regeln bei Symptomen von Mitarbeitenden und Besuchenden?

  • Werden Einschränkungen und ihre Auswirkungen auf die Lebensqualität regelmässig überprüft?

Beobachtungen im Pflegealltag und kurze Fallbesprechungen zeigen, wo Abläufe nicht greifen. Eine praxisbezogene Hygiene-Schulung für Mitarbeitende sollte deshalb nicht nur Wissen vermitteln, sondern Händehygiene, Schutzausrüstung und Entscheidungen anhand konkreter Situationen üben.

Fachliche Grundlagen aktuell halten

Orientierung bieten die aktuellen Informationen und Impfempfehlungen von BAG und EKIF, die Empfehlungen von Swissnoso sowie kantonale Vorgaben. Für den beruflichen Schutz sind auch die Informationen der SUVA und die betriebliche Gefährdungsbeurteilung relevant. Empfehlungen aus dem Akutspital sind auf ihre Eignung für das Pflegeheim zu prüfen, statt sie unverändert zu übernehmen.

Überprüfen Sie Ihr Konzept vor der nächsten Erkrankungswelle und nach jedem Ausbruch. Priorität haben erreichbare Zuständigkeiten, frühe klinische Beurteilung und zuverlässig eingeübte Schutzmassnahmen. Für eine einrichtungsbezogene Überprüfung können Sie mit B&B Hygieneberatung GmbH Kontakt aufnehmen.

Häufige Fragen

Wie kann ein Pflegeheim Grippe, RSV und COVID-19 vorbeugen?+

Wirksame Infektionsprävention kombiniert Impfungen nach aktueller Empfehlung, frühe Symptomerkennung, Händehygiene, gute Lüftung und situationsgerechte Masken. Bei Erkrankungen kommen gezielte Diagnostik und angepasste Kontaktmassnahmen hinzu. Keine einzelne Massnahme verhindert alle Übertragungen.

Welche Symptome einer Atemwegsinfektion zeigen ältere Menschen?+

Neben Husten, Schnupfen oder Atemnot können neu auftretende Verwirrtheit, Appetitverlust, Müdigkeit oder eine verminderte Belastbarkeit auf eine akute Erkrankung hinweisen. Fieber kann fehlen. Da diese Veränderungen auch andere Ursachen haben, ist eine klinische Beurteilung erforderlich.

Welche Impfungen gegen Grippe, RSV und COVID-19 sind im Pflegeheim empfohlen?+

Massgeblich sind die aktuellen Empfehlungen von BAG und EKIF sowie die individuelle ärztliche Beurteilung. Für Influenza bestehen jährliche Empfehlungen für definierte Risiko- und Kontaktgruppen; bei COVID-19 und RSV müssen insbesondere Alter, Risikofaktoren und bisherige Impfungen berücksichtigt werden. Zulassung, Impfempfehlung und Kostenübernahme sind getrennt zu prüfen.

Wann brauchen Mitarbeitende im Pflegeheim eine FFP2-Maske?+

Die Verwendung einer FFP2-Maske richtet sich nach Erregerverdacht, Tätigkeit, Nähe, Expositionsdauer, Lüftung und betrieblicher Gefährdungsbeurteilung. Bei Tätigkeiten mit erhöhtem Aerosolrisiko ist geeigneter Atemschutz gemäss fachlichen Vorgaben erforderlich. Voraussetzung für die Schutzwirkung sind ein guter Dichtsitz und eine geschulte Anwendung.

Darf ich mit Erkältungssymptomen Angehörige im Pflegeheim besuchen?+

Bei akuten Atemwegssymptomen sollte ein Besuch nach Möglichkeit verschoben werden. Ist der Kontakt aus besonderen Gründen notwendig, beispielsweise in einer palliativen Situation, sollte das Vorgehen vorab mit dem Pflegeheim abgesprochen werden. Je nach Situation sind eine Maske, Händehygiene und ein geeigneter Besuchsraum erforderlich.

Was tun, wenn mehrere Personen im Pflegeheim gleichzeitig erkranken?+

Eine auffällige Häufung zeitlich und räumlich zusammenhängender Erkrankungen muss rasch abgeklärt werden. Heimleitung, Hygieneverantwortliche und Ärzteschaft koordinieren Fallübersicht, Diagnostik, Behandlung und gezielte Schutzmassnahmen. Der kantonsärztliche Dienst ist situationsgerecht einzubeziehen; geltende Meldepflichten sind zu prüfen.

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